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Todesfall und Beisetzung

Liebe Gemeindemitglieder,

 bei der Sitzung des Pastoralteams im Raum Würzburg Nord-West am 22.02.2024, haben wir die Pastoralen Standards der Diözese Würzburg zu „Sterben, Tod und Trauer“ diskutiert und mit den derzeitigen Handlungsabläufen in unseren Gemeinden im Pastoralen Raum Würzburg Nord-West verglichen.

Folgende Handlungsaspekte haben wir dabei bedacht und für unsere Gemeinden für die Zukunft festgelegt:

  1. Sterbebegleitung: In unserem Pastoralen Raum ist eine dauerhafte Erreichbarkeit der Seelsorger gewährleistet, so dass wir im Sterbefall kurzfristig bei den Sterbenden sein können. Priester spenden die Krankensalbung und Wegzehrung, Laien den Sterbesegen und die Wegzehrung. In den Seniorenheimen sind teilweise ehrenamtliche Seelsorger eingebunden. Die Erreichbarkeit ist durch regelmäßiges Abhören der Anrufbeantworter bzw. durch Weiterschaltung der Rufnummern gewährleistet.
     
  2. Der Erstkontakt erfolgt je nach Einzelfall über die Sekretärinnen im Pfarrbüro, die mit hoher Sensibilität sich der Trauernden annehmen und den Kontakt zu den Seelsorgern herstellen. Im Regelfall erfolgt die erste Kontaktaufnahme über den Bestatter bzw. die Seelsorger nehmen mit Hilfe der Daten aus dem Datenblatt Kontakt zu den Hinterbliebenen auf.
     
  3. In der Regel finden vor einer Beerdigung ein telefonisches Erstgespräch, sowie ein persönliches Trauergespräch im Pfarrbüro oder in der Wohnung der Angehörigen mit dem Leiter der Begräbnisfeier statt, dabei wird der Ablauf des Gottesdienstes, die Liedauswahl und der Lebenslauf des Verstorbenen, so fern gewünscht, besprochen. Ebenfalls wird geklärt in wieweit eine Veröffentlichung der Daten des Verstorbenen erfolgen soll.
     
  4. Die Begräbnisfeier findet i. d. R. in zwei Stationen statt: Wort-Gottes-Feier oder Requiem, anschließende Verabschiedung am Friedhof und Beisetzung.
     
  5. Begräbnisfeiern haben grundsätzlich Vorrang vor Werktagsmessen.
     
  6. Wir gewährleisten auf Wunsch eine Begleitung der Hinterbliebenen von Verstorbenen, die nicht mehr Mitglied der Kirche sind.
     
  7. Ökumenische Gastfreundschaft ist für uns selbstverständlich, d. h. die evangelische Gemeinde kann unsere Kirche für Trauergottesdienste nutzen.
     
  8. Ehrenamtliche Begräbnisleiter werden bei Bedarf ausgebildet.
     
  9. Bei Großereignissen und besonders schweren und tragischen Trauerfällen leisten die Seelsorger im Pastoralen Raum sich gegenseitig Unterstützung.
     
  10. Das Pastoralteam bemüht sich um dauernde Fort- und Weiterbildung in der pastoralen Arbeit mit Trauernden und Sterbenden.
     
  11. Neben der Gräbersegnung an Allerheiligen, bieten wir an Allerseelen einen besonderen Gedenkgottesdienst an, bei dem an alle Verstorbenen gedacht wird. Auf Wunsch der Angehörigen feiern wir die sogenannten „Seelenämter bzw. Seelengottesdienste“.

Ansprechpartner in unseren Gemeinden

Was muß bei einem Todesfall bedacht und entschieden werden?

  1. Ein Bestattungsinstitut muss ausgewählt und eine Entscheidung über eine Erd- bzw. Feuerbestattung getroffen werden.
  2. Ist die Verstorbene / der Verstorbene Mitglied der kath. Pfarrgemeinde in Güntersleben bzw. Thüngersheim, dann können Angehörige aus beiden Ortschaften direkt mit Pfr. Steigerwald Kontakt aufnehmen (Tel. 09365 / 9833, evtl. den Anrufbeantworter nutzen).
  3. Die Erdbestattung muß innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vollzogen werden, für die Feuerbestattung bleibt ein Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten.
  4. Der Tod eines Gemeindemitglieds kann nur dann durch einen öffentlichen Aushang an den Pfarrkirchen veröffentlicht werden, wenn seitens der Angehörigen dafür eine Zustimmung erteilt worden ist. Eine automatische Veröffentlichung des Sterbefalls geschieht, aus Gründen des Datenschutzes und aus Respekt vor dem Willen der Verstorbenen bzw. der Angehörigen, nicht.
  5. Der Rosenkranz kann in den Tagen vor der Beisetzung in der jeweiligen Kirche gebetet werden, wenn Angehörige dies wünschen und persönlich beim Gebet anwesend sind.
  6. Wird ein Requiem als Eucharistiefeier gewünscht, wird dies von Pfr. Steigerwald zelebriert.
  7. Ein Trauergottesdienst kann als Wort-Gottes-Feier sowohl von Pfr. Steigerwald als auch GR Nottka gefeiert werden.
  8. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Trauerfeier direkt auf dem Friedhof (Aussegnungshalle oder am Grab) zu gestalten.
  9. Auch eine „stille Beisetzung“ ohne öffentlichen Aushang und in einer schlichten Feier am Grab ist möglich.

Bitte wenden Sie sich im Trauerfall an das örtliche Pfarrbüro:

Wir sind für Sie da ...

Herrnstraße 1
97209 Veitshöchheim
Telefon 0931 92150
(Anrufbeantworter, wenn unbesetzt)
Fax 0931 9912345
E-Mail: st-vitus.veitshoechheim@bistum-wuerzburg.de

Öffnungszeiten:

Pfarrbüro St. Vitus (Tel. 0931 92150)
Herrnstraße 1

Bitte wenden Sie sich im Trauerfall an das örltiche Pfarrbüro: